Zwischen

Christian-Alexander Hoffmann

im Folgenden Anbieter genannt

und

dem Käufer

im Folgenden Kunde genannt

wird folgender Vertrag geschlossen:

§ 1
Gegenstand des Vertrages
(1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Überlassung einer Kopie der Software nebst elektronischem Benutzerhandbuch durch den Anbieter an den Kunden.
(2) Nicht Gegenstand dieses Vertrages ist die Installation und die Wartung der vertragsgegenständlichen Software auf der Hardware des Kunden.

§ 2
Pflichten des Anbieters
(1) Der Anbieter ist verpflichtet, dem Kunden eine Kopie der vertragsgegenständlichen Software gemäß § 1 dieses Vertrages zum Download von der Webseite http://www.be-amazed.de/ bereithaltend auf Dauer zu überlassen.
(2) Der Anbieter ist verpflichtet, dem Kunden das Benutzerhandbuch zu der vertragsgegenständlichen Software gemäß § 1 Abs. 1 dieses Vertrages in digitaler Form zu überlassen.

§ 3
Nutzungsrechte
(1) Zulässig ist die Anfertigung einer Sicherungskopie durch den Kunden.
(2) Unzulässig ist der Einsatz der Software in einem Netzwerk des Kunden, in einer Weise, die es ermöglicht, dass mehrere Mitarbeiter des Kunden zeitgleich mit der Software arbeiten.
(3) Der Kunde ist berechtigt, die vertragsgegenständliche Software auf EINER ihm zur Verfügung stehenden Hardwarekonfiguration einzusetzen. Unzulässig ist der Einsatz der Software auf mehreren Hardwaresystemen des Kunden zur gleichen Zeit.
(4) Der Kunde ist nicht berechtigt, Kopien des zur Verfügung gestellten Benutzerhandbuchs anzufertigen. Ist das Benutzerhandbuch in digitaler Form zur Verfügung gestellt worden, darf der Kunde neben der Arbeitskopie lediglich eine Sicherungskopie anfertigen.

§ 4
Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff auf die Software durch Dritte durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Originaldatenträger und Sicherungskopien sind an einem gegen den unberechtigten Zugriff Dritter gesicherten Ort aufzubewahren.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, jede Änderung der Software zu unterlassen, soweit dies nicht der Mängelbeseitigung der Software dient und der Anbieter mit der Mängelbeseitigung im Verzug ist.
(3) Der Kunde ist ferner verpflichtet, die Rückübersetzung des überlassenen Programmcodes in andere Codeformen (Dekompilierung) zu unterlassen.
(4) Dem Kunden ist es untersagt, Merkmale, die der Kenntlichmachung der Urheberschaft des Anbieters oder der Verhinderung der Herstellung von Raubkopien dienen, zu entfernen.

§ 5
Untersuchungs- und Rügepflicht
(1) Der Kunde wird die gelieferte Software einschließlich des Benutzerhandbuchs innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung untersuchen. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Vollständigkeit der Software und des Benutzerhandbuchs sowie der Funktionsfähigkeit grundlegender Programmfunktionen. Mängel, die hierbei festgestellt werden oder ohne weiteres feststellbar sind, müssen dem Anbieter innerhalb einer weiteren Woche in Textform (§ 126b BGB) mitgeteilt werden. Beizufügen ist eine detaillierte Mängelbeschreibung.
(2) Mängel der Software oder des Benutzerhandbuchs, die im Rahmen der ordnungsgemäßen Untersuchung gem. Absatz 1 nicht feststellbar sind, müssen innerhalb einer Woche nach deren Entdeckung in Textform (§ 126b BGB) mitgeteilt werden.
(3) Bei Verletzung der Untersuchungs- oder Rügepflicht gilt die Software hinsichtlich des betreffenden Mangels als genehmigt.

§ 6
Gewährleistung und Haftung
(1) Für Mängel der Software haftet der Anbieter nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen des Kaufrechts (§§ 434 ff. BGB).
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) sowie bei Personenschäden nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Im übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung des Anbieters auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzung auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen des Anbieters gilt.

§ 7
Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt
(1) Der Anbieter behält sich das Eigentum an der dem Kunden gelieferten Software bis zur vollständigen Bezahlung der vertraglich geschuldeten Vergütung (§ 7 Abs. 1) vor.
(2) Gerät der Kunde schuldhaft mit Zahlungen in Rückstand, gilt die Berufung auf das Eigentum nicht als Rücktritt vom Vertrag, es sei denn der Anbieter teilt dies dem Kunden ausdrücklich mit.
(3) Bei der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes durch den Anbieter erlischt das Recht zur Weiterverwendung der vertragsgegenständlichen Software durch den Kunden. Sämtliche vom Kunden angefertigten Kopien der vertragsgegenständlichen Software sind zu entfernen.

§ 8
Schlussbestimmungen
(1) Auf den vorliegenden Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.
(2) Sofern der Kunde Vollkaufmann ist, wird für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben, die Stadt als Gerichtsstand vereinbart.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen unberührt.

Bornheim, den 25.09.2011

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